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Datenschutzblog

Uber: 825 Millionen Euro Bußgeld wegen automatisierter Entscheidungen

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    Die niederländische Datenschutzbehörde Autoriteit Persoonsgegevens (AP) hat gegen Uber B.V. und Uber Technologies Inc. ein Bußgeld in Höhe von 824,99 Mio. Euro verhängt. Die Entscheidung vom 21. August 2026 betrifft den Umgang mit Uber-Fahrern im Zeitraum von 2018 bis 2022.

    Worum geht es konkret?

    Uber setzte eine Software in, die unter anderem das Fahrverhalten und die Kundenbewertungen der Fahrer auswertete. Bei zu schlechten Bewertungen oder vermuteten Betrugsfällen konnten Fahrer-Accounts so vorübergehend deaktiviert werden. Bei anhaltend niedrigen Bewertungen konnten die Accounts zudem auch dauerhaft gesperrt werden. 

    Das hatte zur Folge, dass Betroffene teilweise kein Einkommen mehr über die Uber-Plattform erzielen konnten. Uber bestreitet die Vorwürfe, kündigt Berufung an und betont, inzwischen menschliche Kontrollmechanismen bei Kontosperrungen eingeführt zu haben.

    Das datenschutzrechtliche Problem

    Nach Einschätzung der niederländischen Aufsichtsbehörde handelt es sich um Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen auf die betroffenen Personen. Die Entscheidungen wurden laut den Feststellungen der Behörde vollständig automatisiert und ohne ausreichende menschliche Überprüfung getroffen.

    Die Behörde sah damit einen Verstoß gegen Art. 22 DSGVO, der Betroffene grundsätzlich vor bestimmten Entscheidungen schützt, die ausschließlich automatisiert getroffen werden und rechtliche, bzw. ähnlich erhebliche Auswirkungen haben. Außerdem habe Uber die Fahrer nicht ausreichend über die automatisierte Entscheidungsfindung informiert.

    Warum ist der Fall für Unternehmen interessant?

    Der Fall zeigt deutlich, dass automatisierte Systeme nicht nur bei klassischen KI-Anwendungen relevant sind. Auch regelbasierte oder algorithmische Systeme, die beispielsweise Accounts sperren, Leistungen verweigern, Bewerbungen ablehnen oder andere erhebliche Konsequenzen auslösen, können datenschutzrechtlich relevant sein. 

    Wichtig ist daher immer die Frage, ob ein automatisiertes System nur als Unterstützung dient oder schließlich selbst die Entscheidung trifft.

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