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Sachverständiger

Sachver­stand im Datenschutz

Wir sind Ihr Sachverständigenbüro für Datenschutz, das durch präzise Gutachten Vertrauen schafft und maßgeschneiderte Lösungen für komplexe Herausforderungen bietet.

Leistungsbeschreibung

Nach der DIN-Norm EN 16775:2015 ist ein Sachverständiger eine Person, die aufgrund entsprechender beruflicher Qualifikationen sowie besonderer Fähigkeiten, technischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen in einem oder mehreren Sachgebieten über die erforderliche Kompetenz verfügt, um auf dem Sachgebiet gutachterliche Stellungnahmen zu erbringen, für das sie hinzugezogen wird.

Unsere Leistungen

Sachverständiger

Sachverständigengutachten

Ein Sachverständigutachten ist ein Gutachten, das von einem Experten auf einem bestimmten Gebiet, dem Sachverständigen, erstellt wird.

Privatgutachten und Parteigutachten

Wir bieten die Erstellung maßgeschneiderte Privat- und Parteigutachten an, um Sie mit präzisen und verständlichen Analysen auf fachlicher Expertise basierend zu unterstützen.

Gutachten für Gerichte

Wir erstellen unabhängige, objektive und nachvollziehbare Sachverständigengutachten für Gerichte, die zur Aufklärung rechtlicher Fragestellungen beitragen.

Gutachten im Rahmen von Datenschutz-Folgenabschätzungen

Wir bieten umfassende Gutachten im Rahmen von Datenschutz-Folgenabschätzungen an, indem wir potenzielle Risiken identifizieren, bewerten und datenschutzkonforme Maßnahmen empfehlen.

Gutachten für Compliance Entscheidungen

Wir erstellen Gutachten, die Unternehmen bei Compliance-Entscheidungen unterstützen, indem wir Geschäftspraktiken auf Übereinstimmung mit gesetzlichen und branchenspezifischen Vorschriften analysieren und Handlungsempfehlungen bereitstellen.

Als Sachverständige betrachten wir unseren Ruf und unsere Integrität als höchstes Gut, da sie die Grundlage dafür sind, dass unsere Aussagen verbindliche Gültigkeit und Anerkennung genießen. In diesem Zusammenhang möchten wir betonen, dass wir keine Mandate übernehmen können, bei denen wir als externer Datenschutzbeauftragter fungieren oder wenn es Anlass zur Besorgnis der Befangenheit gibt.

Wir legen Wert darauf, klare Linien zu ziehen und eine unabhängige Position zu wahren. Dennoch steht es uns offen, als Sachverständige beauftragt zu werden, um objektive Analysen und Gutachten zu erstellen. Nach Abschluss unserer Bewertungen bieten wir gerne unsere sachkundige Beratung an, um Sie bei der Umsetzung der festgestellten Ergebnisse zu unterstützen. Auf diese Weise können wir sicherstellen, dass unsere Dienstleistungen nicht nur auf höchstem fachlichem Niveau sind, sondern auch Ihre Bedürfnisse und Erwartungen erfüllen.

Herr Helmcke ist verbandsanerkannter Sachverständiger (BSG e.V.) sowie zertifizierter Sachverständiger (DESAG) im Bereich Datenschutz.

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