Skip to content

One-Stop-Shopping

Im Falle mehrerer Niederlassungen innerhalb der EU ist die Aufsichtsbehörde der Hauptniederlassung die zuständige federführende Aufsichtsbehörde. Dadurch hat das Unternehmen nur noch einen Ansprechpartner für die Beurteilung der datenschutzrechtlichen Belange.

Dafür muss es sich allerdings um eine grenzüberschreitende Datenverarbeitung eines Verantwortlichen handeln.

Datenschutz voraus!

Vereinbaren Sie gleich einen unverbindlichen Termin. Gemeinsam können wir Ihren Bedarf analysieren und Lösungen identifizieren. Das Beratungsgespräch kann persönlich vor Ort, telefonisch oder per Videotelefonat geführt werden.

Termin vereinbaren
An den Anfang scrollen