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Sind biometrische Zeiterfassungssysteme zulässig?

persons face in close up

Was sind biometrische Zeiterfassungssysteme?

Eine biometrische Zeiterfassung nutzt in der Regel den Fingerabdruck und liest die einzigartigen Charakteristiken eines Fingerabdrucks und verbindet diese mit einem Mitarbeiter, um dessen Zugang für die Zeiterfassung festzustellen. Die Fingerabdrücke, bzw. die Charakteristiken werden als Gesundheitsdaten klassifiziert und unterliegen daher einem höheren Schutz.

Was wird benötigt für die Verarbeitung?

Eine legitime Rechtsgrundlage zur Verarbeitung die aus Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO, § 26 Abs. 3 BDSG argumentiert wird. Dort wird aber statuiert, dass die Verarbeitung erforderlich sein muss oder es aus dem Arbeitsrecht notwendig ist.

Was ist unter der Erforderlichkeit zu verstehen?

Dazu hilft die Gesetzesbegründung zu § 26 BDSG. Dort heißt es: „dass im Rahmen der Erforderlichkeitsprüfung die widerstreitenden Grundrechtspositionen zur Herstellung praktischer Konkordanz abzuwägen seien. Dabei seien die Interessen des Arbeitgebers an der Datenverarbeitung und das Persönlichkeitsrecht des Beschäftigten zu einem schonenden Ausgleich zu bringen, der beide Interessen möglichst weitgehend berücksichtige“ (BT-Drs. 18/11325, S. 97). Mit anderen Worten, ein Abwägung beiderlei Interessen.

Ist die biometrische Zeiterfassung erforderlich?

Unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist ein technisches System nur dann erforderlich, wenn ein legitimer Zweck verfolgt wird und zur Erreichung dieses Zwecks kein gleich wirksames und das Persönlichkeitsrecht weniger einschränkende Mittel zur Verfügung steht (Beschluss vom 25.04.2017, Az.: 1 ABR 46/15).

Folglich hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg  in einem Urteil biometrische Zeiterfassungssysteme für unzulässig erklärt (Urteil vom 04.06.2020, Az.: 10 Sa 2130/19). Laut dem Gericht konnten die Hürden der Erforderlichkeit bei biometrischen Zeiterfassungen nicht übersprungen werden, da eine Zeiterfassung regelmäßig mittels Zettel, Stempeluhr oder Chipkarte erfolgen kann.

In der Regel sind biometrische Zeiterfassungssysteme damit unzulässig. Ein Urteil ist keine bindende Entscheidung für alle Lebenssachverhalte, folglich kann im Einzelfall eine Zulässigkeit gegeben sein, wenn besondere Gründe vorliegen, die ggf. zu einer anderen Wertung führen. Für die meisten Unternehmen wird es aber bei dem Grundsatz der Unzulässigkeit bleiben.

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