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Datenschutzblog

Mensch oder Maschine? Wann Unternehmen KI kennzeichnen müssen

The letters AI and a question mark written in black marker on a whiteboard

    Ob als Chatbot auf einer Website, als Sprachassistent am Telefon oder in Marketing- und Social-Media-Inhalten: Künstliche Intelligenz begegnet uns im Alltag inzwischen fast täglich. Als Nutzer ist dabei allerdings nicht immer sofort erkennbar, ob sie gerade mit einem Menschen oder einem KI-System interagieren oder einen KI -generierten Inhalt sehen. An dieser Stelle setzt der EU AI Act mit neuen Transparenz- und Kennzeichnungspflichten an, die seit dem 2. August 2026 gelten. Die zentrale Frage für Unternehmen und alle, die mit KI arbeiten lautet demnach: Wann muss ich darauf hinweisen, dass KI im Spiel ist und wie muss dieser Hinweis konkret aussehen? Zu unterscheiden ist, ob ein Unternehmen Anbieter eines KI-Systems ist oder in eigener Verantwortung als Betreiber einsetzt. Je nach Rolle gelten verschiedene Transparenzpflichten.

    Entscheidend ist dabei nicht allein die Frage, ob KI verwendet wurde. Nicht jede interne oder externe Nutzung von KI löst automatisch eine Kennzeichnungspflicht aus. Es geht vielmehr darum, welche Art von KI-System genutzt wurde, was für Inhalte erstellt worden sind, wie diese verwendet werden, und ob eindeutig für die betroffene Person erkennbar ist, dass sie gerade mit KI interagiert.

    Hier sollten Sie aufmerksam sein

    • Chatbots und Sprachassistenten: Nutzer müssen darüber informiert werden, dass sie nicht mit einem Menschen sprechen.
    • KI-generierte oder manipulierte Bilder, Videos und Audioinhalte: Insbesondere bei täuschend echten Inhalten (Deepfakes) muss die Erstellung, bzw. Manipulation erkennbar sein.
    • Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung.
    • Bestimmte KI-generierte Texte, insbesondere wenn sie Themen behandeln, die von öffentlichem Interesse sind.

    Was zeichnet eine gute Kennzeichnung aus?

    Grundsätzlich sollte der Hinweis klar, verständlich und wahrnehmbar sein. Er muss spätestens bei der ersten Interaktion mit dem KI-System oder bei erstmaligem Kontakt mit dem betreffenden Inhalt erfolgt sein. Bei dem Beispiel des Chatbots also idealerweise direkt im Chat, noch bevor man das Gespräch mit der KI beginnt.

    Folgende beispielhafte Hinweisformulierungen können Sie als Orientierungshilfen benutzen:

    • „Dieser Inhalt wurde durch ein KI-System erzeugt“
    • „Bild: KI-generiert“
    • „Dieser Beitrag wurde durch ein KI-System erzeugt“

    Die Formulierung muss dem tatsächlichen Einsatz entsprechen, wenn ein Inhalt lediglich mit der Unterstützung eines KI-Systems erstellt oder geprüft wurde, kann eine weitergehende Kennzeichnung sachlich unzutreffend oder rechtlich nicht erforderlich sein.

    Was ist jetzt konkret zu tun?

    Zunächst sollte sich ein Überblick darüber verschafft werden, an welchen Stellen KI im Unternehmen eingesetzt wird. Anschließend sind die folgenden Schritte empfehlenswert:

    • Rollen und Verantwortlichkeiten klären,
    • Betroffene Anwendungsfälle identifizieren,
    • Einen einheitlichen Kennzeichnungsstandart festlegen,
    • Redaktionelle Prüfprozesse dokumentieren und
    • Mitarbeitende für den richtigen Umgang mit KI und die Transparenzpflichten sensibilisieren.

    Am Ende geht es vor allem um Klarheit und Vertrauen. Je selbstverständlicher KI in unserem Alltag und in der Unternehmenskommunikation eingesetzt wird, desto wichtiger ist es, für die notwendige Transparenz zu sorgen. Menschen sollten erkennen können, wann sie mit einem KI-System interagieren oder Inhalte wahrnehmen, die mithilfe von KI erzeugt oder manipuliert wurden und deshalb gekennzeichnet werden müssen. Eine klare und rechtzeitige Kennzeichnung schafft Orientierung und ermöglicht einen bewussten Umgang mit KI-generierten Inhalten.

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