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Datenschutzblog

Hinweisgebersystem: Rechte und Schutzmaßnahmen

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Inhalt

Neben den Meldekanälen und der Vertraulichkeit spielt auch der Schutz der Hinweisgeber vor möglichen Repressalien eine entscheidende Rolle im HinSchG.

Beispiele für potenzielle Repressalien umfassen:

  • Kündigung
  • Herabstufung oder Versagung einer Beförderung
  • Änderung der Arbeitszeit
  • Verlagerung von Aufgaben
  • Negative Leistungsbeurteilungen
  • Mobbing
  • Disziplinarmaßnahmen

Um solche Repressalien zu verhindern, sind verschiedene Schutzmaßnahmen vorgesehen:

  • Anonyme Meldemöglichkeit
  • Gesetzliches Repressalienverbot
    Bei Benachteiligungen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, greift eine Beweislastumkehr zugunsten des Hinweisgebers. Das bedeutet, dass das Unternehmen nachweisen muss, dass es hinreichende Gründe für die Kündigung oder andere Maßnahmen gibt, die nicht mit der Meldung des Hinweisgebers in Verbindung stehen.
  • Gesetzliches Vertraulichkeitsgebot
    Dies erstreckt sich auf die Identität des Hinweisgebers als auch der von der Meldung betroffenen Person, unabhängig davon, ob die Meldestelle für die Bearbeitung der Meldung zuständig ist oder nicht. Diese Regelung zielt darauf ab, falsche Verdächtigungen oder Verleumdungen zu verhindern und potenzielle Einflussnahmen auf Zeugen zu unterbinden.
  • Gesetzliche Dokumentationspflicht
    Es besteht die Verpflichtung, eingehende Meldungen in einer dauerhaft abrufbaren Form zu dokumentieren, wobei gleichzeitig das Vertraulichkeitsgebot beachtet werden muss. Telefonische Meldungen können durch Aufzeichnungen dokumentiert werden, sofern der Hinweisgeber sein Einverständnis dazu gegeben hat.

Allerdings ist es ebenso wichtig, auch die Personen zu schützen, die mit der Meldung in Verbindung stehen. Dazu zählen Personen, die:

  • Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind.
  • Von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind.
  • Den Hinweisgeber bei seiner Meldung unterstützen.

Der Schutz dieser Personen ist entscheidend, um sicherzustellen, dass sie keine negativen Konsequenzen erleiden, sei es durch Repressalien oder anderweitige Benachteiligungen. Dies fördert ein Umfeld, in dem eine offene und ehrliche Kommunikation über mögliche Missstände oder Fehlverhalten möglich ist.

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