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Dateisystem

Ist jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird.

Dieser Begriff ist relevant für die Prüfung, ob die DSGVO überhaupt anwendbar ist, sofern Daten nicht ganz oder teilweise automatisiert verarbeitet werden gemäß Art. 2 DSGVO.

Für diesen Begriff gibt es eine Legaldefinition aus Art. 4 Ziffer 6 DSGVO.

Datenschutz voraus!

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